Qualitätssicherung

Peer-Review der „QfI - Qualifizierung für Inklusion“

Die Zeitschrift „Qfi - Qualifizierung für Inklusion“ verwendet zur Qualitätssicherung der eingereichten Manuskripte ein doppelt blindes Begutachtungsverfahren. Das Redaktionssystem stellt mit den für Autor*innen und Beurteiler*innen getrennten Zugangsrechten sicher, dass die Autor*innen sowie Beurteiler*innen wechselseitig anonym bleiben. Deshalb sollen Namen und Kontaktdaten nur auf einem gesonderten Titelblatt aufgeführt werden. Auffällige Selbstzitate und Anmerkungen, aus denen auf die Autorenschaft geschlossen werden kann, sind zum Zeitpunkt der Begutachtung zu vermeiden, um die Anonymität zu wahren.

Um die Abläufe für Autor*innen, Gutachter*innen und Leser*innen transparent und nachvollziehbar zu machen, stellen wir an dieser Stelle die Struktur unseres Begutachtungsverfahrens dar.

Ein eingereichtes Manuskript wird zunächst von der aktuellen Redaktionsleitung hinsichtlich der formalen Anforderungen geprüft. Sollten hier deutliche Abweichungen festgestellt werden, wird das Manuskript an die Autor*innen zur Überarbeitung zurückgegeben.

Erfüllt das eingereichte Manuskript die formalen Anforderungen, wird es einem Mitglied der Redaktion zugewiesen, das für die weitere Organisation des Begutachtungsverfahrens zuständig ist. Von diesem Redaktionsmitglied wird eine erste inhaltliche Prüfung des Manuskripts hinsichtlich der inhaltlichen Passung des Manuskripts für die Veröffentlichung in der „QfI - Qualifizierung für Inklusion“ sowie der allgemeinen inhaltlichen Qualität des Manuskripts vorgenommen. Sollten hier grundlegende Zweifel bestehen, wird das eingereichte Manuskript in der Redaktion besprochen und entschieden, ob es in die Begutachtung gegeben, oder an die Autor*innen für eine mögliche Neueinreichung zurückgegeben wird.

Für die externe Begutachtung des Manuskripts sucht das zuständige Redaktionsmitglied nach zwei Gutachter*innen, die inhaltlicher und/oder methodischer Hinsicht einschlägig sind, um das eingereichte Manuskript begutachten zu können. Voraussetzungen sind in der Regel einerseits die abgeschlossene Promotion, andererseits eine möglichst weitgehende ‚Unabhängigkeit‘ von den Autor*innen des Manuskripts, die aus nicht vorhandenen Arbeitszusammenhängen und gemeinsamen Publikationen in den letzten Jahren geschlossen wird. Wurden zwei entsprechende Gutachter*innen gefunden und deren Bereitschaft zur Begutachtung erfragt, wird diesen das anonymisierte Manuskript zusammen mit einem Begutachtungsformular zugänglich gemacht. Als Frist für die Begutachtung werden regulär vier Wochen veranschlagt.

Nach Abschluss beider Gutachten wird das Ergebnis in der Redaktion besprochen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Begutachtung sind hier verschiedene Optionen möglich, die fallweise entschieden werden. Sollten sich die Gutachten allerdings deutlich widersprechen, wird das Manuskript erneut in die Begutachtung mit neuen Gutachter*innen gegeben.

Üblicherweise sind auch positive Gutachten mit Überarbeitungshinweisen verbunden. Solche Gutachten werden in anonymisierter Form entweder in Gänze oder in Auszügen an die Autor*innen mit der Bitte um Überarbeitung weitergegeben. Die Frist zur Überarbeitung beträgt regulär vier Wochen, dabei sind die Reaktionen auf die Gutachten in einem Formular zu dokumentieren und mit der Überarbeitung einzureichen.

Auf der Grundlage des überarbeiteten Manuskripts entscheidet die Redaktion, ob die Überarbeitungen ausreichend sind, um den Text zur Veröffentlichung anzunehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann entweder eine erneute externe Begutachtung durch die selben oder neue Gutachter*innen erfolgen oder das Manuskript wird direkt mit der Bitte um erneute Überarbeitung an die Autor*innen zurückgegeben.

Dieser Prozess der externen Begutachtung und Überarbeitung erfolgt so lange, bis die Redaktion zu einer positiven Entscheidung bzgl. der Veröffentlichung des Manuskripts gelangt. Dann werden nur noch redaktionelle Hinweise und Korrekturvorschläge an die Autor*innen weitergegeben, bis die ‚Druckfahnen‘ erstellt und von den Autor*innen abgenommen werden können.

Die Redaktion behält sich das Recht zur Ablehnung auch von positiv begutachteten Manuskripten vor.

Im Rahmen von Sonderausgaben werden Autor*innen zur Einreichung von Beiträgen eingeladen. Diese Beiträge durchlaufen kein externes peer-review, sondern werden von Mitgliedern der Redaktion begutachtet.

Die Redaktion strebt eine kurzfristige Begutachtungszeit nach Eingang des Beitrages an. Bei etwaigen Rückfragen können Sie sich gerne an den/die korrespondierende*n Redakteur*in wenden oder eine E-Mail an die Redaktionsadresse (qfi-oz@uni-frankfurt.de) schreiben.